Online-Angebote rechtssicher in der Schule nutzen
Was ist bei der Verwendung von Apps im Unterricht zu beachten?
Der Umgang mit personenbezogenen Daten gehört seit jeher selbstverständlich zum Schulalltag. Von der Schulanmeldung bis zum Abschlusszeugnis gibt es kaum einen Vorgang in der Schule, bei dem es nicht um einzelne Menschen geht. Schule ist nicht anonym und soll es auch nicht sein.
Aber nicht alle Informationen sind für jeden bestimmt. Der Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien in Unterricht und Schulverwaltung verlangt einen verantwortungsbewussten Umgang mit personenbezogenen Daten.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus gibt auf seiner Seite einen umfassenden Überblick über das Thema Datenschutz an Schulen.
Schulleitungen können sich zudem im Schulportal des KM informieren. Dort finden sie auch aktuelle Formulare und Vorlagen.
Was ist bei der Verwendung von Apps im Unterricht zu beachten?
Hier erfahren Sie, wie Sie mithilfe von CC-Lizenzen Ihren Kurs über teachSHARE auch mit anderen Lehrkräften teilen können.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriumsregelt alle Fragen des Medieneinsatzes und der Medienerziehung an bayerischen Schulen.
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 17. März 2000
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriumsstellt alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Nutzung von Computern und des Internets in der Schule im Überblick dar.
Der Leitfaden für Beschäftigte der Staatsverwaltung zum Umgang mit Sozialen Medien zeigt nun Richtlinien für ein angemessenes Verhalten der Beschäftigten der Staatsverwaltung auf.